Energy Fee

Energiezuschlag für Luftfrachthandling Dienstleistungen ATS Air Transport Service AG

Seit dem 2. Quartal 2022 spüren wir alle die bereits gestiegenen und stetig weiter steigenden Energiekosten. Zur Zeit steigen diese Kosten drastisch und teilweise unregelmässig an und der weitere Verlauf dieser Kosten ist nicht absehbar.

Da es derzeit nicht möglich ist, weitere Energiekostensteigerungen verlässlich und fest zu kalkulieren, haben wir uns für die Einführung einer variablen Energiegebühr (EF) entschieden.

Die Durchschnittspreise für Gas, Strom und Diesel 2021 gemäss LIK bilden die Basis für den Preisindex (=100%) https://www.bfs.admin.ch/landesindex-konsumentenpreise
Monatlich werden anschliessend die neuen Durchschnittspreise gemäss LIK ermittelt und davon der Preisindex im Vergleich zur Basis berechnet.

Abrechnung Energiezuschlag

Der Energiezuschlag wird jeweils auf der monatlichen Rechnung erhoben. Der prozentuale Zuschlag erfolgt auf dem Totalwert in CHF der ausgewiesenen Handling-/Brokeragekosten und wird als separate Abrechnungsposition aufgeführt. Es besteht kein Anspruch auf eine Gutschrift wenn der Index unter 100% fällt.

Anpassungsfrequenz

Monatliche Aktualisierung: Idealerweise bis zum 3. Arbeitstag im Monat (unter Berücksichtigung der Datenverfügbarkeit); Gültigkeit für alle in diesem Monat fakturierten Luftfrachthandling/Brokerage Dienstleistungen (Rechnungsstellung erfolgt im darauffolgenden Monat).